Seelsorge

Seelsorge ist ein Angebot zur Lebensbegleitung, zur Beratung in drängenden Fragen oder in der Suche nach Orientierung. Ob es um eine anstehende Entscheidung geht, den richtigen Umgang mit einer herausfordernden Situation oder das Bedürfnis nach einem persönlichen Zuspruch – Seelsorge kann in vielen Lebenslagen ein hilfreiches Angebot sein. Auch ohne ein „schwerwiegendes“ Problem können Sie gerne auf uns zukommen.

Seelsorge hat auch Raum für besondere Formen, wie bspw. ein Beichtgespräch, eine Salbung mit Öl oder ein Segensgebet. Oft liegt gerade in der reichen Tradition solcher Handlungen ein besonderer Schatz.

Neues Angebot:
„Pastor hat Zeit“ (auch ohne Anmeldung), freitags zwischen 9 und 12 Uhr

Rechtliches

Die seelsorgerliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut. Sie trägt mit dazu bei, dass ein geschützter
Raum des Vertrauens entsteht. Allerdings ist sie nicht per allgemeinem Gesetz vorgegeben. Sondern sie wird
jeweils von den Kirchen, Freikirchen und Gemeinden ihren Seelsorgenden konkret auferlegt.
Für die Ordinierten Mitarbeitenden (Pastoren) gilt im Bund Freier evangelischer Gemeinden (BFeG) aufgrund der herrschenden Dienstordnung 1) eine dienstliche Verschwiegenheitspflicht, 2) eine seelsorgerliche Schweigepflicht und 3) die Pflicht zur Wahrung des Beichtgeheimnisses. Die staatlichen Gesetze respektieren und schützen diese Verpflichtungen der ordinierten, in den Gesetzen sogenannten „Geistlichen“ durch das Zeugnisverweigerungsrecht und die Nichtanzeigepflicht schwerer Straftaten. Dies gilt in der Regel für alle Ordinierten von Religionsgemeinschaften, die anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, KdöR, wie der Bund FeG.
(Quelle: https://seelsorge.feg.de/wp-content/uploads/2025/10/FeG_Seelsorge_Orientierungshilfe.pdf)